Johannes Fuhrmann und Hans Pilgrim der Ältere bezeugen, dass sie die Zwistigkeiten zwischen Friedhelm von Wiesenburg ("Weszenpurg") und dem Rat zu Guben beigelegt haben und dass die Stadt Friedhelm von Wiesenburg den 3. Teil von Schenkendorf abgekauft und ihn bis auf 800 rheinische Gulden bezahlt habe. Bis zur Tilgung der Restsumme habe sie ihm das Dorf Grießen ("Griesze") verpfändet. Auch soll Friedhelm die Weinberge bei Schlagsdorf ("Slaxdorff") besitzen, solange er lebt, nach seinem Tode sollen sie an die Stadt zurückfallen. Datum: "Gebin zu Gubbin dy Mittwoche am tage Dyonisy des heiligen Merterers noch Cristi gepurt tausentfierhundert und dornoch im tzweundachtzigisten iaren."