Urteil des Königlichen Amts in Bautzen wegen des Kirchengelds zu Reichenbach und der verschwiegenen Geldrente auf dem Gut Kumschütz (Kunschitz) aufgrund der Klage der Kirchenältesten zu Reichenbach gegen den Rat zu Bautzen, Caspar von Nadelwitz auf Bernsdorf und Hans von Metzradt auf Räckelwitz (Reckelwitz). Caspar von Nadelwitz wurde verpflichtet, das Kapital in Höhe von 44 Mark und die Zinsen seit 1596 zu bezahlen. Eine nachträgliche Aufschrift teilt mit, dass er am 7. März 1603 72 Mark, 15 Groschen und 4 Pfennige zurückgezahlt hat.