Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er zwischen Wolf von Schaumberg (Schauwenberg) und Elisabeth (Elßbeten) von Berlichingen, mit Zustimmung ihrer Väter Veit von Schaumberg und Konrad von Berlichingen, Ritter, sowie weiterer Verwandter (guten frund) eine Ehe beredet hat. Konrad von Berlichingen soll seiner Tochter 1.000 Gulden zur Heimsteuer in barem Geld ausrichten, die Wolf ihr mit 1.000 Gulden widerlegen soll; daneben soll Wolf ihr eine Morgengabe von 350 Gulden reichen. Es folgen Bestimmungen u. a. zur Anlage des Wittums zu 5% Zins, zum Erbgang, zur Nutzung des Wittums, zum Wegzug der Margarethe nach etwaiger Wiederverheiratung, zur ihr dabei zustehenden Hälfte der Fahrhabe nebst Kleidung, Kleinodien und Schmuck, doch mit Ausnahme von Pfandschaften, Bargeld, Schulden und Heergewäte, wobei es mit dem Silbergeschirr "nach des lands zu Francken gewonheit und herkomen" gehalten werden soll, zum Witwensitz im Schloss zu Strössendorf (Stresendorff), zu weiteren Erbfällen sowie zum Verzicht der Margarethe auf ihr väterliches und mütterliches Erbe. Beide Parteien erhalten eine besiegelte Ausfertigung des Vertrags.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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