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Concze Muel, Schultheiß zu Freiendiez, bekundet, daß vor Zeiten Herr Otto Mulich, + Kanoniker zu Dietkirchen, am Gericht zu Freiendiez mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, dem Stift Dietkirchen zur Präsenz 1/2 Malter ewiger Korngülte aufgegeben hat, die das Stift von demselben gekauft hatte. Als der Hofmann die Gülte 3 Jahre dem Stift gegeben hatte, fiel Dyleman Gyle von Limburg ein und drohte ihm, er werde ihn zu Limburg pfänden ('kummeren') und in einen Turm legen lassen, falls er die Gülte weiter entrichte. Der Hofmann gab daraufhin die Gülte nicht mehr. Da bot Herr Johann Glappach, Präsenzmeister des Stifts, das Gut 3 Tage und 6 Wochen nach Gewohnheit des Gerichts auf und wurde danach in dasselbe gerichtlich eingesetzt, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich. Der Aussteller nimmt diese Aussage auf den Eid, den er den Landesherren ('mynen herren') und dem Gericht getan hat. - Siegel des Herrn Konrad Bender, Pastors zu Hirschberg ('Hirßbirg').

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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