Obligation zwischen der Stadt und Herrn Johann Roer
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Telgte A, 426
Telgte A
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1667 Oktober 3 (-1727 August 2)
Enthält: Bürgermeister und Rat der Stadt Telgte bekunden, daß ihre Vorgänger am 3. Oktober 1658 aufgrund einer Obligation ihrem vormaligen Kämmerer Johann Roer wegen seines nachgewiesenen Vorschußes 367 Rt. 2 Schill. 10 Pfg. schuldig geworden seien. Der Kämmerer habe aufgrund seiner Erbteilung vom 21. Aug. 1676 davon seinem Sohn Johann 57 Rt. 18 Schill. und 8 Pfg. als Quoten angewiesen, dem Sohn Philipp auch die übrigen 17 Rt. 18 Schill. 10 Pfg. Sodann hat der Kämmerer darum gebeten, einem jedem seiner Kinder darüber eine besondere Obligation auszustellen. Der Rat kommt dieser Bitte nach und stellt mit der vorliegenden Urkunde den Eheleuten Johann Heinrich Eickholtz und Catharina Roer eine Obligation über 172 Rt. 18. Schill. 8 Pfg. aus und verspricht, dieses Kapital jeweils zum 3. Oktober gebührend zu verzinsen. Geschehen zu Telgte auf der Ratskammer 1677 Okt. 3. Ausf.; Perg.; anh. Sg. ab. - Beiliegend eine Zessionsurkunde von 1696 Sept. 20: Vor dem Notar Johannes Langen zedieren Johann Heinrich Eickholtz, Bürgermeister zu Telgte, und seine Ehefrau Catharina Roer die ihnen aus der Erbschaft des verstorbenen Vaters Joahnn Roer obige angefallene Obligationen an die Eheleute Albert Freudenthal und Maria Kappelhoff zu Steinfurt. Zeugen: Johann Georg Mestrup und Stefan Tullinghoff. Aufs Papier. - In Dorso quittierte die Witwe Maria Kappelhoff unter dem 2. Aug. 1727 die seitens der Bürgermeister zu Telgte erfolgte Rückzahlung des in der Obligation genannten Kapitals.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:36 MEZ