Johann Ludwig Vollrath, Graf zu Löwenstein, bekundet ausdrücklich, dass seine Tochter Amöne Sophie Eleonore, vermählte Gräfin zu Solms, durchaus keinen Anspruch hat auf den von seiner Frau herrührenden halben Anteil am Elsbacher Hof, sondern dass dieser als ein unter die Primogeniturordnung fallendes Gut seinem erstgeborenen Sohn allein gehört.