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Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall beauftragen und bevollmächtigen ihren Alten Stättmeister Hermann Büschler, gemäß der Schenkung der Sibylla Egen (vgl. U 2008) die betroffenen Bauern, Hintersassen und sonstigen Abgabepflichtigen von ihren Schuldigkeiten ihr (der Egen) gegenüber zu entbinden, dieselben namens der Stadt Schwäbisch Hall eidlich in Pflicht zu nehmen, die Güter zu verleihen, die schuldigen Gefälle, Gülten und Nutzungen einzubringen und dafür zu quittieren sowie alles im Zusammenhang mit diesem Besitzwechsel Notwendige zu veranlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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