Der Richter Johann Borcken und die Schöffen zu Werden Johann tho Borcken, Jakob upper Heiden, Johann Kuchenbecker (Koecken-), Cordt Hetterman, Gordt Stockebrand (Stackebrant), Hermann Vuirpil und Johann Wessels haben auf Ansuchen des Abts Hermann das alte Gerichtsbuch durchgesehen und darin gefunden, daß 1504 zur Zeit des Richters Hermann Hoeffken (Hö-) der + Abt Anton dem + Goessen Stecke das Lichtenrath, den Scharpenberg und das Rodeland (Raed-) hat absprechen lassen (in verbot und toslach) und das insgesamt drei Mal. Goessen hat dagegen prozessiert. Die Schöffen haben darauf am 16. April 1505 das folgende Urteil gesprochen: Der Abt soll entsprechend dem Wortlaut seiner Urkunden Lichtenrath und Scharpenberg haben und das Gericht soll darüber Bann und Frieden tun. Die Restanten und die Pacht dieses Jahres sollen angemahnt und dann mit einem Gerichtsboten gepfändet werden. - Es siegeln Richter und Schöffen. - Gegeven ...