1496 Juli 18 (montag nach Sand Margrethen tag), Augsburg König Maximilian [I.] beurkundet: Balthasar Adelmann (#53) hat Wilhelm von Urbach (Awrbach), Diener des Königs, und seinen Knecht in Gefangenschaft (gefenncknuß) gehalten. Die deshalb entstandene Auseinandersetzung wurde kürzlich durch die königlichen Räte geschlichtet, wobei Wilhelm von Urbach persönlich erschien und Balthasar Adelmann durch seinen bevollmächtigten Anwalt, seinen Bruder Melchior (#52), vertreten wurde. Bei einer erneuten Tagsatzung am [18. Juli 1496], bei der wiederum Wilhelm von Urbach und Melchior Adelmann als Anwalt seines Bruders persönlich vor den königlichen Räten erschienen sind, urteilt der A.: 1) Da Wilhelm von Urbach zur Zeit seiner Gefangennahme im Auftrag des Königs geritten ist und auf dessen Befehl freigelassen wurde, hat er keine Urfehde (kein alt urfehd) zu leisten. Das Geld, das ihm während der Gefangenschaft abgenommen wurde, hat ihm der König erstattet. 2) Die Auseinandersetzung ist beigelegt. Beide Parteien haben in keiner Weise mehr gegeneinander zu handeln oder handeln zu lassen, bei Ungnade und Strafe des Königs und des Reichs. Für Zuwiderhandlungen ist eine Buße von 10 Mark lötigen Goldes festgesetzt, die halb des Reichs Kammer, halb dem geschädigten Teil zufällt. Siegler: der A. Ausf. Perg. - 1 großes Majestätssg. - U.: Ad mandatum domini regis in consilio - Kv.: collationirt Sixtus Olhafen - Rubrum - Rv. Altsignatur(en): 200 etc.; - Nro. 5; - N. 5; - M; - 38; - 5; - V A 5

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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