Staatshochbauamt Göttingen (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 240 Göttingen
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.3 Finanzen >> 1.13.3.3 Staatshochbauverwaltung >> 1.13.3.3.2 Untere Landesbehörden
1913-1995
Enthält: Bauakten, u.a. Domäne Niedeck
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g477 ). Zur Vorgeschichte des Staatshochbauamtes Göttingen vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 100 Göttingen.
Das Staatshochbauamt Göttingen war nach der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 wie bisher für die Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes in der Stadt Göttingen sowie in den Landkreisen Göttingen und Münden (1974 in den Landkreis Göttingen eingegliedert) zuständig. Mit der Auflösung des Staatshochbauamts Northeim 1989 wurde der Amtsbezirk um den Landkreis Northeim erweitert, für den eine Außenstelle eingerichtet wurde (Nds. MBl. 32/1989, S. 996).
Aufsichtsführende Behörde war zunächst wie vor 1945 der Regierungspräsident in Hildesheim und von 1978-1989 die Bezirksregierung Braunschweig.
Hinsichtlich des sachlichen Zuständigkeitsbereichs des Staatshochbauamts Göttingen ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1947 Übernahme der Betreuung einiger Liegenschaften der ehemaligen Provinzialbauverwaltung;
- 1951 Übernahme der Betreuung der im Amtsbezirk gelegenen zivilen Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung;
- 1962 Abtrennung der Neubauämter Göttingen I und II für den Ausbau der Universität Göttingen;
- 1973 Eingliederung der Baudienststelle Göttingen als gesonderte Baugruppe für den Hochschulausbau;
- 1978 Neuregelung der Zuständigkeiten für den Hochschulausbau zwischen dem Staatshochbauamt und der Hochschulbaugesellschaft;
- 1987 Übernahme der alleinigen Zuständigkeit für den Hochschulausbau nach der Auflösung der Hochschulbaugesellschaft;
- 1991 Übernahme einer Patenschaft für das Staatshochbauamt Merseburg (Sachsen-Anhalt) nach der Wiedervereinigung.
2001 wurde das Staatshochbauamt Göttingen in Staatliches Baumanagement (SB) Göttingen umbenannt und Teil des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN). Im Januar 2005 wurden die bisherigen SB Göttingen, Harz und Hildesheim zum SB Südniedersachsen mit Sitz in Clausthal-Zellerfeld sowie einer Außenstelle in Göttingen zusammengeschlossen (Nds. MBl. 14/2005, S. 273). Der Amtsbezirk umfasst seitdem die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Osterode am Harz und Northeim.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 240 Göttingen sind bislang fünf Ablieferungen des Staatshochbauamtes Göttingen eingegangen. Davon wurden die Akzessionen Acc. 78/82, Acc. 83/98 und Acc.112/98 (Nr. 19, Nr. 26, Nr. 33) mit der Ablieferung Acc. 2009/054 zusammengeführt. Der noch verbliebene Teil der Acc. 112/98 befindet sich mit Laufzeiten bis 1945 im Bestand Hann. 100 Göttingen.
Die mit einzelnen Ablieferungen übernommenen Baupläne und Karten befinden sich in der Kartenabteilung und werden über das sogenannte Mappenfindbuch erschlossen (Karten-Mappen).
Das Hauptstaatsarchiv in Hannover ist zuständig für Schriftgut des Staatshochbauamtes Göttingen, das bis 1978 entstanden ist; jüngere Ablieferungen werden im Staatsarchiv in Wolfenbüttel archiviert.
Stand: April 2009
Bearbeiter: Christiane Drewes (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g477 ). Zur Vorgeschichte des Staatshochbauamtes Göttingen vor 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Hann. 100 Göttingen.
Das Staatshochbauamt Göttingen war nach der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 wie bisher für die Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes in der Stadt Göttingen sowie in den Landkreisen Göttingen und Münden (1974 in den Landkreis Göttingen eingegliedert) zuständig. Mit der Auflösung des Staatshochbauamts Northeim 1989 wurde der Amtsbezirk um den Landkreis Northeim erweitert, für den eine Außenstelle eingerichtet wurde (Nds. MBl. 32/1989, S. 996).
Aufsichtsführende Behörde war zunächst wie vor 1945 der Regierungspräsident in Hildesheim und von 1978-1989 die Bezirksregierung Braunschweig.
Hinsichtlich des sachlichen Zuständigkeitsbereichs des Staatshochbauamts Göttingen ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1947 Übernahme der Betreuung einiger Liegenschaften der ehemaligen Provinzialbauverwaltung;
- 1951 Übernahme der Betreuung der im Amtsbezirk gelegenen zivilen Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung;
- 1962 Abtrennung der Neubauämter Göttingen I und II für den Ausbau der Universität Göttingen;
- 1973 Eingliederung der Baudienststelle Göttingen als gesonderte Baugruppe für den Hochschulausbau;
- 1978 Neuregelung der Zuständigkeiten für den Hochschulausbau zwischen dem Staatshochbauamt und der Hochschulbaugesellschaft;
- 1987 Übernahme der alleinigen Zuständigkeit für den Hochschulausbau nach der Auflösung der Hochschulbaugesellschaft;
- 1991 Übernahme einer Patenschaft für das Staatshochbauamt Merseburg (Sachsen-Anhalt) nach der Wiedervereinigung.
2001 wurde das Staatshochbauamt Göttingen in Staatliches Baumanagement (SB) Göttingen umbenannt und Teil des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN). Im Januar 2005 wurden die bisherigen SB Göttingen, Harz und Hildesheim zum SB Südniedersachsen mit Sitz in Clausthal-Zellerfeld sowie einer Außenstelle in Göttingen zusammengeschlossen (Nds. MBl. 14/2005, S. 273). Der Amtsbezirk umfasst seitdem die Landkreise Goslar, Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Osterode am Harz und Northeim.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: In den vorliegenden Bestand Nds. 240 Göttingen sind bislang fünf Ablieferungen des Staatshochbauamtes Göttingen eingegangen. Davon wurden die Akzessionen Acc. 78/82, Acc. 83/98 und Acc.112/98 (Nr. 19, Nr. 26, Nr. 33) mit der Ablieferung Acc. 2009/054 zusammengeführt. Der noch verbliebene Teil der Acc. 112/98 befindet sich mit Laufzeiten bis 1945 im Bestand Hann. 100 Göttingen.
Die mit einzelnen Ablieferungen übernommenen Baupläne und Karten befinden sich in der Kartenabteilung und werden über das sogenannte Mappenfindbuch erschlossen (Karten-Mappen).
Das Hauptstaatsarchiv in Hannover ist zuständig für Schriftgut des Staatshochbauamtes Göttingen, das bis 1978 entstanden ist; jüngere Ablieferungen werden im Staatsarchiv in Wolfenbüttel archiviert.
Stand: April 2009
Bearbeiter: Christiane Drewes (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
0,7
Bestand
Literatur: Siehe Gruppenvorwort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ