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Kurfürst Friedrich August I. von Sachsen (König August II. von Polen) schließt mit Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg einen Vertrag über die Überlassung von 6.000 brandenburgischen Mann kraft der Erbeinigung, im Fall eines schwedischen Überfalls auf die kursächsischen Erblande.

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Sächsisches Staatsarchiv
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