Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er auf Bitten und wegen treuer Dienste [des Philipp von Riedern] den Hof genannt Esselbrunn (Esschelborn vor Oern) mit Hofmann, Schäfer, Leuten und Zubehör bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, die Leute zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern den Inhaben der Rechtsgang vor ihm, seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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