Hans Götz, Bürger zu Hall, der Güter und Gülten zu Rückertsbronn (Rückersbrunnen) von Hans von Bachenstein und dessen Hausfrau Margarethe von Enslingen um 150 Gulden gekauft hat und dann an Margarethe von Enslingen, Ritter Werner Winter, dessen Hausfrau Anna von Bachenstein und an die Brüder Eberhard und Albrecht von Bachenstein weitere 100 Gulden rheinisch gegeben hat, räumt den Verkäufern und den Meistern Johann und Konrad von Bachenstein, weiter Engelhard und Marquard von Bachenstein auf vier Jahre Wiederkauf ein, bedingt sich aber aus, daß ihm im Falle des Wiederkaufs und eines neuen Verkaufs ohne Vorbehalt (ze urtäte) die Güter um 10-12 Gulden billiger überlassen werden als anderen Käufern.