Die Raugrafen Ruprecht und Heinrich, Gebrüder, schließen vom Georgstag (23.04.) auf 6 Jahre ein Bündnis mit ihren Verwandten Simon und Johann Grafen von Sp. gegen jedermann ausgenommen den römischen König und den Erzbisshof von Mainz (Magunt.). Solange die Grafen es für nötig halten, sollen die Aussteller in ihren oder den sp. Burgen auf ihre Kosten und Verlust 10 Bewaffnete für den täglichen Krieg unterhalten und ihre Burgen den Grafen und deren Helfern öffnen. Dringt jemand in die Gerichte der Grafen ein, sollen die Raugrafen ihnen mit aller Macht zu Hilfe eilen. Bei siegreichem Verlauf der Auseinandersetzungen werden nach Austausch der eigenen die noch übrigen Gefangenen nach dem Verhältnis der gestellten Bewaffneten geteilt. Streitigkeiten zwischen den Parteien, ihren Burgmannen, Mannen und Leuten sollen vor den Rittern Rudolf von Ansemburg (Ansinbruch), Stelin von Bonheim (Bun-), Philipp Muckelin und Gerhard von Alsenz (Alsenze) gütlich beigelegt werden. Kommt einer dieser Ritter dem Auftrag nicht nach, soll er in den Burgen der Parteien nicht aufgenommen werden. Wer gegen den Vertrag verstößt, geht seiner Ehre verlustig. Siegel der Aussteller.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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