Fürst von Nassau-Oranien-Dillenburgsche Standesherrschaft Weingarten (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 64/8 T 1-2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Herrschaftliche Ämter und Rentämter >> Fürst von Nassau-Oranien-Dillenburgsche Standesherrschaft Weingarten
(1353-) 1802-1809
Überlieferungsgeschichte
1802 ergriff der Prinz von Nassau-Oranien-Dillenburg von der ihm im Reichsdeputationshauptschluß zugeteilten Reichsabtei Weingarten Besitz. Weingarten wurde Sitz einer Regierung, die 1806, als die Herrschaft größtenteils an Württemberg fiel, unter der Bezeichnung königlich provisorische Regierung bestehen blieb. 1808 wurde die Herrschaft dem Königreich Württemberg einverleibt und die nassau-oraniensche Verwaltung aufgelöst.
Inhalt und Bewertung
Vorbemerkung
Die unmittelbare Reichsabtei Weingarten wurde durch den Reichsdeputationshauptschluß mit allen Rechten und Besitzungen dem Prinzen Wilhelm Friedrich von Nassau-Oranien zugesprochen; dieser ergriff Ende 1802 davon Besitz. Weingarten wurde der Sitz einer nassau-oranischen "Regierung", deren hauptsächlichste Beamte der Geheime Justizrat Eckard Daniel Philipp Rath, der Oberamtmann Steffelin und die Kammerräte Eberhardt und Stark waren. Durch die Rheinbundsakte 1806 kam die Herrschaft Weingarten an Württemberg, mit Ausnahme der Vogtei Hagnau, die Baden zufiel. Die Regierung in Weingarten blieb aber als "Kgl. provisorische Regierung" zunächst noch bestehen. Durch Dekret vom 10. Sept. und 14. Nov. 1808 wurde die Herrschaft Weingarten dem Königreich Württemberg einverleibt und die nassau-oranische Verwaltung aufgelöst.
Die unter nassau-oranischer Herrschaft erwachsenen Akten wurden vom Kameralamt Weingarten übernommen. Auf Grund eines Ständebeschlusses begab sich Archivkommissär Valentin Schloßstein 1837 nach Weingarten, um dort die in Verwahrung des Kameralamts liegenden Akten zu ordnen und auszuscheiden. Alle die ehemalige Herrschaft Weingarten betreffenden Akten, also Klosterakten und nassau-oranische, wurden von ihm zusammengelegt und in einem Repertorium verzeichnet (B 522). Bei der äußeren Neuordnung dieses Bestandes im Jahr 1947 wurden die nassau-oranischen Akten nach dem Grundsatz der Provenienz wieder von den Klosterakten getrennt.
Ihre Ordnung und Verzeichnung erfolgte im März/April 1952 unter Leitung von Staatsarchivrat Dr. Stemmler durch Oberregierungsrat i. R. W. Mangold. Gleichzeitig wurden die im selben Bestand befindlichen Akten der nassau-oranischen Regierungsbehörden in Fulda herausgelöst und gesondert verzeichnet (vgl. Rep. D 150).
Der Bestand umfaßt 347 Büschel.
Dr. E. Stemmler
Ludwigsburg, Juni 1952
Enthält:
Besitzergreifung, Organisation, Güter-, Lehens-, Kirchen- und Schulsachen, Bausachen, Kriegssachen, Postwesen, Paßwesen, Statistik, Straf- und Gnadensachen, Stifts- und Gemeindepflegen, Steuer-, Kassen- und Rechnungswesen.
Im Herbst 2013 wurde unter der Betreuung von Sabine Hennig das maschinenschriftliche Findbuch inklusive Orts- und Personenregister im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel durch einen externen Dienstleister digitalisiert.
1802 ergriff der Prinz von Nassau-Oranien-Dillenburg von der ihm im Reichsdeputationshauptschluß zugeteilten Reichsabtei Weingarten Besitz. Weingarten wurde Sitz einer Regierung, die 1806, als die Herrschaft größtenteils an Württemberg fiel, unter der Bezeichnung königlich provisorische Regierung bestehen blieb. 1808 wurde die Herrschaft dem Königreich Württemberg einverleibt und die nassau-oraniensche Verwaltung aufgelöst.
Inhalt und Bewertung
Vorbemerkung
Die unmittelbare Reichsabtei Weingarten wurde durch den Reichsdeputationshauptschluß mit allen Rechten und Besitzungen dem Prinzen Wilhelm Friedrich von Nassau-Oranien zugesprochen; dieser ergriff Ende 1802 davon Besitz. Weingarten wurde der Sitz einer nassau-oranischen "Regierung", deren hauptsächlichste Beamte der Geheime Justizrat Eckard Daniel Philipp Rath, der Oberamtmann Steffelin und die Kammerräte Eberhardt und Stark waren. Durch die Rheinbundsakte 1806 kam die Herrschaft Weingarten an Württemberg, mit Ausnahme der Vogtei Hagnau, die Baden zufiel. Die Regierung in Weingarten blieb aber als "Kgl. provisorische Regierung" zunächst noch bestehen. Durch Dekret vom 10. Sept. und 14. Nov. 1808 wurde die Herrschaft Weingarten dem Königreich Württemberg einverleibt und die nassau-oranische Verwaltung aufgelöst.
Die unter nassau-oranischer Herrschaft erwachsenen Akten wurden vom Kameralamt Weingarten übernommen. Auf Grund eines Ständebeschlusses begab sich Archivkommissär Valentin Schloßstein 1837 nach Weingarten, um dort die in Verwahrung des Kameralamts liegenden Akten zu ordnen und auszuscheiden. Alle die ehemalige Herrschaft Weingarten betreffenden Akten, also Klosterakten und nassau-oranische, wurden von ihm zusammengelegt und in einem Repertorium verzeichnet (B 522). Bei der äußeren Neuordnung dieses Bestandes im Jahr 1947 wurden die nassau-oranischen Akten nach dem Grundsatz der Provenienz wieder von den Klosterakten getrennt.
Ihre Ordnung und Verzeichnung erfolgte im März/April 1952 unter Leitung von Staatsarchivrat Dr. Stemmler durch Oberregierungsrat i. R. W. Mangold. Gleichzeitig wurden die im selben Bestand befindlichen Akten der nassau-oranischen Regierungsbehörden in Fulda herausgelöst und gesondert verzeichnet (vgl. Rep. D 150).
Der Bestand umfaßt 347 Büschel.
Dr. E. Stemmler
Ludwigsburg, Juni 1952
Enthält:
Besitzergreifung, Organisation, Güter-, Lehens-, Kirchen- und Schulsachen, Bausachen, Kriegssachen, Postwesen, Paßwesen, Statistik, Straf- und Gnadensachen, Stifts- und Gemeindepflegen, Steuer-, Kassen- und Rechnungswesen.
Im Herbst 2013 wurde unter der Betreuung von Sabine Hennig das maschinenschriftliche Findbuch inklusive Orts- und Personenregister im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel durch einen externen Dienstleister digitalisiert.
349 Akten und Bände (3,7 lfd.m)
Bestand
Nassau-Oranien-Dillenburg, Fürst von
Weingarten RV; Standesherrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
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