Bei der Verleihung eines Gutes durch den Ratsherren Eitelhans Fingerlin und seinen Bruder Christoph, beide Bürger in Ulm, an Markus ("Marx") Hartmann von Weinstetten ("Weinstötten") [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] am 5. Februar 1593 wurde im Leihevertrag festgelegt, dass der Beständner den Lehnherren neben den jährlichen Abgaben bei einem Besitzerwechsel den zehnten Pfennig vom Kaufschilling oder Anschlag als Erdschatz zu entrichten hat. Dafür erhält der von den Lehnherren das auf dem Gut benötigte Zimmer- und Bauholz geliefert. Nach dem Tod der Gebrüder Fingerlin hat der Ulmer Bürgermeister Albrecht Baldinger das Gut von deren Erben gekauft. Dieser hat sich nun mit Markus Hartmann dahingehend geeinigt, dass er für das Zimmer- und Bauholz einmalig 50 Gulden zahlen wird. Diese sollen als Kapital bei dem Gut verbleiben, wobei der jeweilige Inhaber des Guts über den davon gefallenden jährlichen Zins in Höhe von 2,5 Gulden frei verfügen kann. Dafür soll künftig der jeweilige Inhaber des Guts das von ihm benötigte Zimmer- und Bauholz auf eigene Kosten beschaffen.
Vollständigen Titel anzeigen
/
Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International