Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Bavendorf, das an Kaspar Felber verliehen ist, für den Fall seines Todes der Ehefrau Anna Stempflerin auf Lebenszeit. Sie muß es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf nichts entfremden und ohne Erlaubnis in den zum Gut gehörenden Wäldern keine Bäume fällen, namentlich nicht Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume. Jährlich reicht sie zu Martini als Zins und Hubgült 8 Scheffel beiderlei Früchte, Vesen und Hafer, sowie an Geld 1 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 3 Hühner, 50 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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