Bischofsheim: Der kaiserliche Notar Johann Großkunz (-kontz) beglaubigt, daß am 1381 Januar 2 im Hof des Johannes von Beringen, Probst des Stifts 'Bibera', anwesend waren: der Notar und die gen. Zeugen, Berthold 'Steheler' und Gerhard 'Widdemar', Kapläne des Liebfrauenaltars im Kl. St. Agnes zu Mainz, Henne Volz (-tz) aus Bischofsheim (Bisschovis-) und seine Frau 'Dyne'. Henne Volz bekundete, daß er von den beiden Kaplänen einen Hof samt Gütern in Bischofsheim in Erbbestand habe; laut Vertrag sollte er hier 24 Pfund Heller Mainzer Währung an einer Scheune verbauen und dies nach Abschluß Johann 'Beringen' und den ebenfalls anwesenden Herrn Peter, Pfarrer zu Udenheim, und Herrn Konrad, Pfarrer zu Bischofsheim, bekanntgeben. Wenn sie mehr als 24 Pfund Heller verbauen, dann soll ihnen das an den Pachtschulden in Höhe von 107 1/2 Malter Korn abgezogen werden. Zur Sicherheit hat Henne Volz den Schultheißen von Bischofsheim, Hermann 'Kuchener', zum Bürgen eingesetzt, der den Herren Berthold und Gerhard die Erfüllung seiner Pflicht versprach. Henne Volz versprach, innerhalb von 8 Tagen noch zwei weitere Bürgen einzusetzen. Alle Bürgen sind zur Leistung [Einlager] in einem Mainzer Gasthaus verpflichtet, wenn sie, im Falle daß Henne Volz und seine Frau ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, dazu aufgefordert werden. Am 13. Januar des gen. Jahres, ebenfalls im Hof des Johannes von Beringen, setzte Henne Volz in Gegenwart des Notars und von Gerhard 'Widdemar' die beiden Einwohner von Bischofsheim Peter Becker und Henne Kocherbolt zu Bürgen ein, die die Erfüllung ihrer Aufgabe gelobten.