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Heinrich Knorr, Kleriker der Würzburger Diözese, öffentlicher
Notar kraft kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei den
geschilderten Verhandlu...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
1490 November 27
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... nach Crists gepurt viertzehenhuendert und im neuntzigsten iare an dem sieben und zwentzigsten tag des monads Novembris umbe none zeit kronung des allerheiligsten in Gotvaters und herrn herrn Innocencii von gotlicher fuersehung babsts des achten in seinem sechsten iare und der achten keyser zal indiction gnant zue Fulde in der stat Wurtzpurger bistuembs in der behawsung do unser gnediger Herr von Fulde seiner gnaden cantzley gewonlich halten lest
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich Knorr, Kleriker der Würzburger Diözese, öffentlicher Notar kraft kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei den geschilderten Verhandlungen anwesend gewesen ist und alles selbst gesehen und gehört hat. Daraufhin hat er das vorliegende Notariatsinstrument aufgesetzt, von einer anderen Person schreiben lassen und es mit seinem Namen und seine Notarszeichen versehen. Simon von Schlitz genannt von Görtz, Marschall von Fulda, berichtet in Anwesenheit des Notars und der Zeugen über die Streitigkeiten zwischen [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Graf Philipp [I.] von Hanau[-Münzenberg] wegen des Geleitrechts und Jagdrechts auf dem Drasenberg (Trasenberg). Dazu hat er Personen versammelt, die in Anwesenheit des Notars und der Zeugen unter Eid verpflichtet werden (eyden wie sich gepurt), über die bisherige Situation Auskunft zu geben. Simon von Schlitz hat den Notar Heinrich Knorr gebeten, darüber ein oder mehrere Notariatsinstrumente auszustellen. Gottschalk Rattenbauer (Rattenbuer), ein siebzigähriger reisiger Knecht sagt, dass er zur Zeit Johanns von Merlau, Abt von Fulda, vier Jahre Knecht des Steube, Vogt von Neuhof, gewesen sei. Danach habe er allen Äbten von Fulda bis zur Zeit Johanns [I.] von Henneberg, Abt von Fulda, als Knecht gedient. Unter [Johann] von Merlau habe er für das Kloster Fulda das Geleit über den Drasenberg bis zur Brücke bei Gomfritz (Gumperts) übernommen. Die Hanauer hätten das Geleit von Schlüchtern bis Gomfritz gehabt. Zur Zeit Hermanns von Buchenau sei es zu Unstimmigkeiten gekommen. Damals habe er häufig das fuldische Geleit bis zum Dreibrüderhof (Drenpruder) übernommen. Die Hanauer hätten ihr Geleit dann bis über den Hohlweg am Kreuz geführt. So sei es bis zur Zeit Reinhards von Weilnau, Abt von Fulda, gehandhabt worden. Dann hätten die Hanauer bis an den Katzenbaum geleitet, die Fuldaer bis nach Schlüchtern. Die Hanauer hätten dagegen protestiert, und man habe sich in einer Unterredung darauf geeinigt, dass die Fuldaer das Geleit bis Schlüchtern, die Hanauer bis nach Flieden führen sollten. Die Hanauer wollten nun über die Wüstung Elmes [zwischen Hintersteinau und Magdlos], (Welnrode zum Stillers) und über (Machtolffs) Straße nach Gomfritz ziehen [?], weil dort schon immer die Herrn von Hanau gezogen seien. Aber auch das Kloster Schlüchtern habe in diesem Gebiet Besitz. Für Fulda habe er Hecken in diesem Gebiet zu bejagen erhalten: eine Hecke am Breitenfeld (Preytenfeld) bis zum (Symmeterbuch), eine Hecke von (Beros) am Trasen bis an den (Stechelhain), eine Hecke vom (Stillers) über (Welnrode) bis (Arnswald), eine Hecke unterhalb von Elmes bis nach (Hungerstein). Diese Hecken seien vor mehr als 40 Jahren gesetzt worden und bis vor fünf oder sechs Jahren ohne Widerspruch gewesen. Ursache für den Streit um das Geleit sei, dass man dem Kloster Fulda unter Hermann von Buchenau, Abt von Fulda, die Straße habe streitig machen wollen. Deshalb habe er mitgeholfen, Friedrich von Steinhausen und einen, der Abenteurer (ebenthewere) genannt wurde, festzunehmen; einer, der Schaik hieß, sei entkommen. Ein anderer befragter Zeuge ist der sechzigjährige Heinrich (Heintz) Kracke. Er sei unter Reinhard von Weilnau für zehn Jahre Zentgraf von Flieden gewesen. Für den Abt von Fulda habe er zusammen mit dem Zentgrafen Dietrich (Dietz) von Schlüchtern das Geleit übernommen, Heinrich bis zum Hohlweg (holn) und darüber, der Zentgraf von Schlüchtern bis Flieden. Wenn auf der Straße etwas geschehen sei, so habe ihn der Zentgraf von Schlüchtern nach Flieden vorausgeschickt (vortschockt). Der Fuldaer Zentgraf sei dann vor den Hohlweg gekommen und habe das Geleit übernommen. Dies habe er mehr als 40 Mal getan; dabei habe es mit den Hanauern niemals Streit wegen des Katzenbaums oder anderem gegeben. Heinrich erinnert sich, dass zur Zeit Reinhards von Weilnau Eberhard von Dernbach (Ebert von Dernpach) ein Gegner der Hanauer gewesen sei. Er habe auf der Straße nach Schlüchtern zwischen (Slegen) und der Lauchenwiese 14 Pferde von Karren aus Flieden gestohlen, um sie zu verkaufen. Die Fuldaer hätten damals einen Zentgrafen in Flieden gehabt, der Frolich Bert genannt wurde. Zusammen mit den Männern aus Flieden habe er den Dieb verfolgt und ihm zwischen Stockhausen und Schadges die Pferde abgenommen und nach Flieden, in das Haus von Heinrichs Vater, gebracht. Nach 14 Tagen habe Eberhard von Dernbach den Abt von Fulda in Alsfeld vor das Gericht zitiert. Dort sei entschieden worden, dass es von Fulda rechtens gewesen sei, die Pferde zu beschlagnahmen, da es die Straße des Klosters betroffen habe. Dann seien die Pferde den Hanauern übergeben worden. Weiterhin berichtet Heinrich, dass in Flieden eine Urkunde verlesen worden sei, die die Hanauer wegen der Pferde nach Flieden geschickt hätten. Darin habe der Hanauer die Herausgabe der Pferde gefordert; wenn man ihm aber die Straße überließe, würde er auf die Pferde verzichten. Heinrich sei auch Zeuge des Raubs gewesen. Dabei seien die fuldischen Pferde von den Dieben zurückgelassen worden. Er habe dann dem Zentgraf berichtet, wo sich der Überfall ereignete. Der Zentgraf von Flieden habe erklärt, dass dies auf fuldischem Gebiet geschehen sei und habe die Verfolgung der Diebe aufgenommen. Solange Heinrich in Flieden gewohnt habe, habe er nie gehört, dass die Hanauer über die Wüstung, die Gottschalk Rattenbauer erwähnt habe, gezogen seien. Dies sei anders gewesen als Ewald Alegat Zentgraf von Flieden gewesen sei. Heinrich und der dritte Zeuge, der achtzigjährige reisige Knecht Antonius (Anthonig) Munckenstoß, bekunden beide, dass es vom (Stillers) nach (Welnrode) eine Hecke gebe, die der Abt von Schlüchtern gesetzt habe. Zusammen mit einem reisigen Knecht namens Hartung Hentzsching und dem alten Vlubecher seien sie im Auftrag des Abtes von Fulda dorthin gezogen und hätten einen Eindringling (irger) gefangengenommen und nach Neuhof gebracht. Antonius sagt aus, dass er vor 40 Jahren für die früheren Äbte von Fulda viele Geleite bis zum Dreibrüderhof und manchmal bis Schlüchtern geführt habe. Vor 28 Jahren sei er Vogt in Neuhof gewesen, ohne dass die Hanauer gegen das Geleit- und Jagdrecht Widerspruch eingelegt hätten, außer gegen das Jagdrecht im (Stillers). Der vierte Zeuge, der neunzigjährige Heinrich (Heintz) Muller, berichtet, dass die Leute aus Wenigenflieden, Kautz (Kutzs), Rückerhoff, Rückers und Dornsteinbach (Durnsteinbach) ihre Tiere zum Grasen nach Breitenfeld (Preytenfelt) getrieben hätten. Des Weiteren berichtet er von dem alten Heinrich (Heintz) Rothart, dem Zentgrafen von Flieden, Vater von Konrad (Conz) und Heinrich (Heintz) Rothart. Der habe gesagt, wenn man die Grenze zwischen Fulda und Hanau richtig begehen wolle, müsse man am Kreuz im (Arnswald) beginnen, so dass man kein Wasser überqueren muss, das nach Buchen oder Hanau fließt, bis zum Kreuz an der Schmalen Sinn (Smalnsynne) [Zufluss zur Sinn], das zwischen Speicherz und [Ober-]Zell liegt. Heinrich Muller sagt auch, dass die Äbte von Fulda das Geleitrecht bis [Bad] Orb (Orbe) besessen haben. Wie es gekommen sei, dass sie jetzt nur noch bis Gomfritz gehen dürfen, wisse er auch nicht. Der fünfzigjährige Ewald Alegat, reisiger Knecht, sagt, er sei vor 24 Jahren Zentgraf in Flieden für Abt Reinhard von Weilnau geworden. Bis zur Zeit Abt Johanns von Henneberg habe er das Geleit ohne Widerspruch bis Rothenrain (Rotenreyne) [] geführt, manchmal auch bis Schlüchtern. Der Zentgraf von Schlüchtern, Nikolaus (Klaus) Beheme, habe das Geleit von Schlüchtern bis Flieden geführt. Wenn ein gutes Fuhrwerk in Flieden oder in Schlüchtern vorhanden gewesen sei, habe man sich darüber ausgetauscht, sich auf halber Strecke auf dem Berg getroffen und das Geleit gemeinsam übernommen. Häufig habe man auch gemeinsam Geleit geleistet, sei zum Wohnort (heymat) des anderen gekommen und habe den Lohn geteilt. Dazu habe Nikolaus Beheme oft gemeint, jeder solle für seinen Herrn den entsprechenden Anteil einnehmen. Solange Nikolaus gelebt habe, hätten die Hanauer keinen Einspruch dagegen erhoben, dass über die von Gottschalk Rattenbauer erwähnte Wüstung gezogen wurde. Ewald kann sich auch daran erinnern, dass Nikolaus Abt Johann von Henneberg um Bauholz gebeten habe. Zudem berichtet er von einem Streit zwischen Nikolaus und Abt Johann von Henneberg: Nikolaus habe zwei Birnbäume an der Stelle gepflanzt, an der der Katzenbaum gestanden habe. Ewald habe im Namen seines Herrn widersprochen und die Bäume entfernen lassen. Nach Nikolaus Tod sei Johann (Hennchin) von Eschenbach Zentgraf von Schlüchtern geworden. Unter ihm sei es erstmals zu Unstimmigkeiten gekommen, da er das Vieh mit dem Hirten zum Grasen nach Schlüchtern auf die Kalckwiese habe treiben lassen. Dort hätten auch die Männer aus Schlüchtern gelagert. Danach sei dieser Zentgraf auf das Breitenfeld (Breyttfelt), das dem Kloster gehört, gezogen und habe allen Hafer abschlagen lassen und sich zurückgezogen. Handlungsort: Kanzlei des Abtes, Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Albrecht von Trümbach (Trüwenbach), Walter von Weyhers, Eberhard von Merlau, Hertnid Schenck, Andreas (Ennders) Botenstein (Potenstein)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 230-236
Rückseite auf dem Kopf stehend beschriftet.
Vgl. hierzu auch Nr. 1274 und Nr. 1431.
Das umstrittene Geleitrecht bezieht sich auf einen Abschnitt der Via Regia.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.