Der Ammann Peter Gotprat als Vorsitzender sowie der Bürgermeister Peter Ungelter, Magnus ("Mang") Krafft, Rudolf Kröwel, Otto Rot genannt Horlogg, Klaus Ungelter und Johann Stöklin als Richter des Stadtgerichts zu Ulm fällen in Ulm auf dem Rathaus ein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen Peter Gienger und seinem Fürsprecher Leonhard von Günzburg als Kläger auf der einen Seite und dem Stadtschreiber Ambrosius Neithardt als Beklagtem und seinem Fürsprecher Otto Rot von Hüttisheim ("Hittishain") [Alb-Donau-Kreis] auf der anderen Seite. In dem Streit geht es um 1,5 Jauchert Acker in Ulm hinter Sankt Katharina [abgegangenes Spital der Reichen Siechen mit Kapelle St. Katharina, Bereich Frauensteige 10-14] oberhalb des Ackers des Rüszel unter dem Honenbühl. Der verstorbene Bruder des Klägers Heinrich Gienger hatte vom Benediktinerkloster Reichenau mehrere Äcker und Zinsgüter erworben, darunter auch den strittigen Acker. Dieser war zum Zeitpunkt des Erwerbs durch Heinrich Gienger als Leibgeding an den Stadtschreiber Heinrich Neithardt, den verstorbenen Vater des Beklagten, verliehen. Peter Gienger fordert als Erbe seines Bruders den Acker nach dem Tod des Heinrich Neithardt für sich. Dagegen lässt Ambrosius Neithardt erklären, dass sein Vater diesen Acker von dem Bruder des Klägers als Zinslehen verliehen erhielt und ihm dafür 10 Gulden gegeben hat. Dieser Handel wurde damals auch von Abt und Konvent des Klosters Reichenau bestätigt. Beide Parteien legen zum Beweis ihrer Angaben Urkunden vor, wobei aber der Kläger die von dem Beklagten vorgelegte Urkunde über den Erwerb des Ackers durch seinen verstorbenen Vater in ihrer Echtheit anzweifelt, da an ihr das Siegel seines verstorbenen Bruders fehlt. Das Gericht entscheidet, dass Ambrosius Neithardt einen Eid schwören soll, dass sich das Siegel des Heinrich Gienger an der von ihm vorgelegten Urkunde befunden hat und abgebrochen ist, aber nicht absichtlich entfernt wurde. Danach steht der Acker ihm zu. Zu dieser Eidesleistung hat sich Ambrosius Neithardt bereiterklärt, doch hat Peter Gienger darauf verzichtet und seine Klage zurückgezogen. Auf Bitte des Beklagten wird dies vom Gericht beurkundet.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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