Schriften über eine bei Herrn Herzog Heinrich zu Sachsen[-Barby], Dompropst zu Magdeburg, Fürstlicher Durchlaucht, von den rondokschen Erben angegebenen Prätention, deshalb in der Grafschaft Barby gewisse Stücke verhypothekiert und eine Kommission ad executionem auf Kurbrandenburg und Fürst Johann Georg [II.] zu Anhalt[-Dessau] erkannt