Search results
  • -4 of 3,440

Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkundet, dass Bischof Reinhard von Worms und sein Hofmeister Blcker Landschad von Steinach einen Vergleich geschlossen haben im Streit zwischen seinem Marschall Hermann Boos von Waldeck einerseits und seinem Amtmann zu Kreuznach (Crutzenach) Swicker von Sickingen und dessen Frau Margarethe von Hohenburg andererseits. Diese hatten unter Kurfürst Friedrich I. vor desen Hofgericht eine Prozess geführt wegen einer Teilungsverschreibung. Vereinbart wird, dass Hermann den Eheleuten den unteren Hof zu Heppenheim ganz und die Eigengüter, die bislang an diesen Hof gedient haben, zur Hälfte übergeben soll. Auf die mit 600 Gulden gelösten Güter haben Wsicker und seine Frau keinen Anspruch. Der Hermannshof steht Hermann allein zu. Zweifach ausgestellt. Siegelankündigung des Ausstellers. Datum: Bacharach, Sonntag vor St. Martinstag. (Abschrift befand sich in Best. F 1 Nr. 54 (Sickinger Kopialbuch) fol. 186ff., 18. Jh., Verlust 1945, nach Vorlage im Staatsarchiv Marburg).

Show full title
Landesarchiv Speyer
Loading...