Ein ehrwürdiger und wohlweiser Rat der Stadt Bautzen contra Herrn Christian Wilhelm von Watzdorf zu Crostau [ö. Schirgiswalde], kurfürstlich sächsischen Kammerjunker, wegen einer angerichteten Bleiche gegen das Privileg der Stadt Bautzen von 1474ff., dass innerhalb acht Meilen keine Bleiche errichtet werden dürfe (1874 von der Kreisdirektion Bautzen abgegeben)