Bischof Georg von Lausanne absolviert als Stellvertreter des päpstlichen Kämmerers Ludovico [Trevisano], Kardinalpriester von San Lorenzo in Damaso, Abt Hartung von St. Emmeram von den Strafen wegen Nichtbeachtung der zweijährlich fälligen ad limina-Besuchspflicht in Rom, nachdem dieser einen Prokurator, Ulrich Sutzperger, Propst von St. Sixtus in Schliersee (Sliersie), nach Rom gesandt hatte. S: Päpstliches Kammeramt