Die Grafen Heinrich und Otto von Zweibrücken, Brüder, bestätigen, dass sie einen Hof zu Althengstett (Hingestetin), welchen Albert gen. Wippeler von ihnen zu Lehen gehabt und nun dem Kloster geschenkt hatte, zuvor demselben zum Lohn für geleistete und zu leistende Dienste zu vollem Eigentum schenkweise überlassen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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