Ulrich Schleck aus Obereisesheim, im Turm zu Weinsberg gef., weil er auf die Klage von Wolf Lang, daß er des Nachts in dessen Haus gestiegen sei, dem Gebot des Schultheißen, sich deswegen vor ihm zu verantworten, nicht Folge geleistet hatte und geflohen war, jedoch auf seine Bitte gegen Bezahlung seiner Atzung und mit der Auflage, sich jederzeit zu rechtfertigen, wieder freigel., schwört U.