König Vladislav II. von Ungarn und Böhmen meldet [Bürgermeister und Rat der Stadt Görlitz], dass ihm der Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen sowie die Ritterschaft, Mannschaft und die Städte Bautzen, Zittau, Lauban (Luban), Löbau und Kamenz beigefügte Artikel [Rückseite der Urkunde] übersendet haben und schreibt, dass er Peter von Rothenburg, dem obersten Hauptmann des Königreichs Böhmen, die Schlichtung der Sache übertragen habe. Deshalb befiehlt er den Görlitzern, wenn sie gegen diese Artikel Klage vorzubringen hätten, diese am Freitag nach der nächsten Quatember zu Prag vor den Hauptmann zu bringen und die Entscheidung zu erwarten. Dies habe er auch Landvogt Sigmund von Wartenberg auf Tetschen, der Ritterschaft und den Städten befohlen. Die Artikel lauten wie folgt: Erstens wolle man den zwischen Herren und Städten geschlossenen Vertrag nicht anzweifeln, zweitens will man Land und Städten im Abkommen Zugeständnisse machen, drittens werden die ihnen zuerkannten Rechte bestätigt, viertens solle man bis zum nächsten Tag in Bautzen Frieden halten und dann weiter verhandeln.

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Archivverbund Stadtarchiv/Staatsfilialarchiv Bautzen
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