Graf Friedrich von Zollern, der alter Herre zu der Hohenzollern, gibt seine Einwilligung zu einer Gültstiftung der Brüder Swenger und Ulrich von Lichtenstein aus ihrem von Zollern zu Lehen gehenden Zehnten zu Großelfingen an den Altar der St. Niklauskirche in Rottweil.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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