Graf Philipp v. Daun und dessen Ehefrau Caspara v. Holtey verschreiben den Eheleuten Daem Sprungs und Ursula eine Erbrente von 5 Talern jährlich aus dem Hof Merscheid vorbehaltlich der Wiederlöse mit 100 Goldgulden.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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