Paule Bürck von Dornhan, wegen Übertretung einer geschworenen Urfehde und wegen anderer frevelhafter Handlungen gefangen, wird vor die Entscheidung gestellt, das Recht zu nehmen oder Württemberg zu verlassen, entscheidet sich für letzteres, verspricht, die Gefängniskosten zu tragen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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