Graf Johann von Salm-Reifferscheidt und seine Ehefrau Anna zu Hoya-Bruchhausen verzichten gegen die Zahlung von 9000 rh. fl. auf die Herrschaften Hoya und Bruchhausen mit allen Gerechtsamen und Zubehör und erkennen Graf Jobst zu Hoya als rechtmäßigen Grafen an

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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