Graf Johann von Salm-Reifferscheidt und seine Ehefrau Anna zu
Hoya-Bruchhausen verzichten gegen die Zahlung von 9000 rh. fl. auf die
Herrschaften Hoya und Bruchhausen mit allen Gerechtsamen und Zubehör und
erkennen Graf Jobst zu Hoya als rechtmäßigen Grafen an