Matthias Rott von Mühlheim, Sulzer Amts, ist wegen verbotenen Fischfangs in herrschaftlichen Weihern in das Gefängnis des Grafen [Johann] Christoph zu Hohenzollern gekommen. Er wird zu Ehren des kürzlich verwählten Kaiser Matthias begnadigt und frei gelassen und schwört Urfehde. Er verspricht, die Haftunkosten zu bezahlen und auf Lebenszeit keinen Fuß mehr zu den vorgenannten Weihern und in die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein zu setzen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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