Rheinsberg - Schloss
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N20-0078
o. Sign.
N 20 Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern >> 01. Guts- und Herrenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern
Bild 1: Juli 1999 Bild 2: Oktober 2000 Bild 3: Oktober 2000
Enthält: - Schloss Rheinsberg Der Ort wurde 1291 erstmalig erwähnt als "Rygnesberge" und gehörte ab 1368 zur Grafschaft Ruppin. Es mehrere Besitzerwechsel, ehe der Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. Schloss und Stadt für seinen Sohn und Kronprinzen Friedrich 1734 erwarb. Friedrich und seine Frau Elisabeth Christine bezogen es 1736 und blieben bis 1740. Dann übereignete er alles seinem Bruder Prinz Heinrich, der dort bis zu seinem Tode 1802 verblieb. Heinrich nahm aber erst im Jahr 1752 dort Wohnsitz. Das Schloss ist eine Dreiflügelanlage im Stil des Barock und des Rokoko, 1739 vom Architekten Knobelsdorff errichtet. Es wird von einem weitläufigen Park und dem Grienericksee umgeben. Zwei Rundtürme mit stumpfen Kegeldächern begrenzen die Seitenflügel in Richtung des Sees. Sie werden mit Kolonaden verbunden. Zur Parkseite dominiert ein 3-achsiger Mittelrisalit mit figürlichem Schmuck an einem Flachgiebel. An den Seitentrakten sind noch kleine Nebengebäude mit Walmdach angefügt. Die Schlossanlage wurde zur DDR-Zeit als Sanatorium für Diabetiker genutzt. Nach 1990 gehört es wieder zur Stiftung Preußischer Gärten und Schlösser. Heute ist das Schloss Museum und Austragungsort für Konzerte, Ausstellungen und Parkfeste. - Bild 1: Vorderansicht Schloss Rheinsberg. - Bild 2: Vorderansicht Schloss Rheinsberg über Grienericksee. - Bild 3: Vorderansicht Schloss Rheinsberg über Grienericksee.
Dr. Helmut Stiehler
Akten
Veröffentlichungs- und Nutzungsrecht: Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht wurden dem Kreisarchiv übertragen
Format: Bild 1-3
Fototyp: Abzug; fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Format: Bild 1-3
Fototyp: Abzug; fbg.
Fotograf: Dr. Helmut Stiehler
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ