Jörg Weber aus Pliezhausen, einige Tage zu Urach gef., weil er verschiedene Straftaten begangen, vornehmlich aber dem Stier eines Pliezhausener Bauern bei Nacht die Spannadern (Sehnen) abghauen hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde mit der Auflage freigel., keine Zeche mehr zu besuchen, nicht mehr zu spielen, sich auch wegen dieser Tat jederzeit auf obrigkeitliche Mahnung wieder zu stellen, schwört U. und gelobt eidlich, die gen. Bedingungen zu befolgen. Er stellt seinen Vater Hans Weber aus Pliezhausen als Bürgen, der im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder seiner Flucht der Herrschaft mit 10 fl verfallen sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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