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Der Kardinal und Bischof von Augsburg Peter [von Schaumberg] bekennt: Zwischen der Reichsstadt Ulm und einigen mit ihr verbüdeten Reichsstädten auf der einen Seite sowie der Reichsstadt Memmingen auf der anderen Seite war es zu Streitigkeiten wegen der Herrschaft Hohenberg [Ruine Oberhohenberg bei Schörzingen Stadt Schömberg/Zollernalbkreis] gekommen. Diese wurden zunächst vor dem Stadtgericht in Nürnberg und dann vor Kaiser Friedrich III. ausgetragen. Zur Vermeidung eines langwierigen Verfahrens und damit verbundener hoher Kosten haben sich nun beide Parteien auf ihn als Schiedsrichter geeinigt und gelobt, seine Urteil in der Sache anzuerkennen. Dazu haben Ulm und die mit ihr verbündeten Städte den Ulmer Altbürgermeister Heinrich Krafft sowie den Altbürgermeister von Schwäbisch Gmünd ("Gmünd") [Ostalbkreis] Kaspar von Überkingen ("Verkingen") [heute Bad Überkingen/Lkr. Göppingen] und Memmingen den Bürgermeister Johann Vechlin und den Altbürgermeister Alexius Gäb als Bevollmächtigte zu ihm entsandt. Der Kardinal entscheidet nun, dass beide Parteien die von ihnen seit dem Tag zu Göppingen eingeleiteten rechtlichen Schritte unverzüglich einstellen sollen. Von den bisher in dem Streit angefallenen Kosten trägt jede Partei ihren Teil. Künftig soll die Stadt Memmingen zusammen mit Ulm und den anderen Städten die Herrschaft Hohenberg verwalten und die über die Verwaltung geführten Rechnungen gemeinsam mit den anderen Städten verhören und prüfen. Dabei steht jedem Teil das Recht zu, Einspruch zu erheben, wenn ihm dies zur Wahrung seiner Interessen notwendig erscheint.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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