Konvention, gemäß welcher das hochfürstlich Ansbachische Kammer- und Landschafts-Kollegium im Namen gnädigster Herrschaft an den Juden Samuel Landauer, Deutschordens-Hoffaktor von Ellingen, das bei der Gräflich-Pappenheim`schen Schuldenmasse zu erfordern habende, 1762 von dem hochfürstlichen Kammerjunker Carl Wilhelm Friedrich Freiherrn Eichler von Aurig jure cessionis überkommene auf zwei Gräflich-Pappenheim`schen Obligationen à 4000 und 21.000 fl (insgesamt 25.000 fl.) betragende Kapital samt rückständigen Interessen cediert, dagegen erwähnter Samuel Landauer 15.000 fl bar zu bezahlen, dann sechs Morgen sogenanntes Gaab`sches in dem Amt Gunzenhausen liegendes, an die neuerlich von Oettingen erkauften Waldungen bei Geißlohe anstoßendes Holz und neun Morgen in dem Amt Colmberg bei Oberramstadt liegendes Holz, das Lauernholz genannt, an das hochfürstliche Haus Brandenburg-Ansbach unentgeltlich abzutreten hat

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Staatsarchiv Nürnberg
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