Berufung gegen ein Urteil, das der Appellantin die Vorlage eines Inventars über die Güter ihres verstorbenen Sohnes Konrad von Strünkede, Kammerherr und Drost zu Bochum, und deren Abtretung an seine Gläubiger auferlegte. Die Gosewinkelschen und Horstischen Güter sollten vorläufig nicht mit einbezogen werden. Konrad von Strünkede war von dem verstorbenen Mann der Appellantin zum Universalerben bestimmt worden und hatte unter ihrer Vormundschaft bis zu seinem Tod 1719 viele Schulden gemacht. Die Appellantin verweist vor dem RKG darauf, daß sie schon zuvor ohne Aufforderung ein Inventar vorgelegt hatte und die Güter einem Familienfideikommiß ihres Mannes unterliegen. Sie erklärt, daß nach ihrem verstorbenen Sohn wieder dem ältesten Nachkommen die Erbschaft zuerkannt wird. Außerdem bestreitet sie, daß ihr verstorbener Sohn schon zuvor über die Güter verfügt hatte.
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Berufung gegen ein Urteil, das der Appellantin die Vorlage eines Inventars über die Güter ihres verstorbenen Sohnes Konrad von Strünkede, Kammerherr und Drost zu Bochum, und deren Abtretung an seine Gläubiger auferlegte. Die Gosewinkelschen und Horstischen Güter sollten vorläufig nicht mit einbezogen werden. Konrad von Strünkede war von dem verstorbenen Mann der Appellantin zum Universalerben bestimmt worden und hatte unter ihrer Vormundschaft bis zu seinem Tod 1719 viele Schulden gemacht. Die Appellantin verweist vor dem RKG darauf, daß sie schon zuvor ohne Aufforderung ein Inventar vorgelegt hatte und die Güter einem Familienfideikommiß ihres Mannes unterliegen. Sie erklärt, daß nach ihrem verstorbenen Sohn wieder dem ältesten Nachkommen die Erbschaft zuerkannt wird. Außerdem bestreitet sie, daß ihr verstorbener Sohn schon zuvor über die Güter verfügt hatte.
AA 0627, 5521 - S 2760/9287
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1726 - 1727 (1688 - 1728)
Enthaeltvermerke: Kläger: Witwe Elisabeth Sophia von Strünkede zu Dorneburg geb. Gräfin von Schwerin und Konsorten: ihr ältester Sohn Carl von Strünkede, (Kl.) Beklagter: Creditoren des verstorbenen Konrad von Strünkede: der Prokurator Hagenberg, Kleve; die Witwe Moerbeck, Kleve; Erben La Roos, Kleve; die Witwe des Schultheiß Esseler, Bochum; Engelbert von Oven, Gelsenkirchen; die Witwe Steinweg, Unna; der Richter Deiticum, Unna; Anton Thoing, Lütgendortmund; Peter Nicolaus Horst, Recklinghausen, und Dr. Peter Constantin Horst als Kuratoren der Erben des Dr. Horst; Freiherr von Wolf zu Gudenberg und Freiherr von Twickel als Vormünder der Kinder des Freiherrn von Elverfeld, Münster; der Le Jeunische Kurator Ziegler, Berlin; Elia Paly Berlin; Jakob Perard, Berlin; Hanchelin, Berlin; Caquot, Berlin; Jobst Liebmann, Hofjude, Berlin; Elian Joseph, Jude, Berlin; Freifrau von Erlach, Eisenach, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Goy 1726 - Subst.: Dr. Johann Wilhelm Ludolf Prozeßart: Appellationis cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio et inhibitorio sine clausula Instanzen: 1. Hofgericht (Kanzler und Räte) zu Kleve (? - 1725) - 2. RKG 1726 - 1727 (1688 - 1728) Beweismittel: Ehevertrag zwischen Konrad von Strünkede und Elisabeth Sophia von Schwerin, 1688 (Q 12). Testament des Konrad von Strünkede (Q 13). Botenlohnschein, 1726 (Q 23). Beschreibung: 4 cm, 129 Bl., lose, Q 1-6, Q 8-23, 9 Beilagen; Q 7 fehlt.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:39 MESZ