Jörg Pürlin von Wittlingen, wegen Wildfrevels im herzoglichen Forst gef., jedoch mit der Auflage freigel., einen Abtrag von 10 fl zu geben, davon 5 fl an Weihnachten (24. Dez.) und 5 fl ein Jahr danach, schwört U. und verspricht, alles Waidwerk zu unterlassen und Wildfrevel anderer anzuzeigen, andernfalls soll er mit Leib und Gut dem Herzog verfallen sein. Beil.: Geständnisprotokoll des J. Pürlin vom selben Tag, 1 Bl. Pap., Kerbzettel

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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