Ritter Hans Jakob von Bodman d.Ä., Hauptmann des kaiserlichen und königlichen Bunds zu Schwaben, erläßt aufgrund einer ins. Kommission König Maximilians mit Datum Freiburg im Breisgau, Sonntag Misericordia (21. April) 1493 als Kommissar ein Zwischenurteil in Sachen Johann Graf von Sonnenberg, Landvogt in Schwaben, gegen Hartmann [von Burgau], Abt von Weingarten, betreffend die Kollatur ("lehenschaft") der Kaplanei St. Veit in Ravensburg, die vormals dem königlichen Sekretär Leonhard Ölhafen verliehen war. Abt +Jos [Bentelin] von Weingarten hatte die Pfründe Jos Schiegg verliehen, worauf sie vom Landvogt dem Ulrich Falkensteiner gegeben wurde, was einen Prozeß in Konstanz bzw., auf Appellation Falkensteiners, in Rom ausgelöst hatte. Das Zwischenurteil erlaubt den Parteien die Beweisführung ungeachtet der in Konstanz und Rom ergangenen Urteile. Lateinische Urkunden müssen aber in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.