Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Hans Eberhard und seiner Ehefrau Margarethe die Mühle in der Rainbach unter dem Schloss Dilsberg mit genanntem Zubehör zu Erblehen, wofür sie jährlich 2 Pfund Heller an den Keller zu Dilsberg zinsen sollen. Zu den aufgezählten Pflichten der Erbbeständer zählt namentlich die Instandsetzung der Mühle. Die Belehnten setzen genannte Güter und Äcker um Dilsberg zu Unterpfand. Sollten sie den jährlichen Zins versäumen, die Mühle nicht in redlichem Bau halten oder betreiben, müssen sie dem Keller eine Strafe von 12 Pfund Heller ausrichten; bei Nichtbezahlung innerhalb eines Monats verfallen die Unterpfande dem Pfalzgrafen. Es folgen weitere Bestimmungen zum Umfang und Nutzung der zur Mühle zugehörigen Weiden, Waldstücke und Gärten. Diese und die Unterpfande werden auf drei beilegenden Papierzetteln mit ihren Gefällen genauer beschrieben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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