Ibersheim: Quittung Steffen v. Venningen wegen Margrethen geb. v. Gerigingen seiner ehelichen Hausfrau, Johannes, Domherr zu Würzburg, Dietrich, C...
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A 2 Ibersheim, 1522-08-04
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 8 Orte, Buchstabe I / J >> 8.2 Ibersheim
1522 August 4
Kurpfalz
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben .... nach Vincula Petri 1522
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ibersheim: Quittung Steffen v. Venningen wegen Margrethen geb. v. Gerigingen seiner ehelichen Hausfrau, Johannes, Domherr zu Würzburg, Dietrich, Christoffel und Veit, alle Fa .... v. Burbach Gebrüder und Dittrich und Wolff, dazu Adam Ritter und Martin, Bede v. Schaumberg, alle vier Wilhelm v. Schaumberg verordnete Vormünder, nachdem Hans v. Sickingen Ritter ihr Schwager sein Schloss und Stadt Eberbach samt den Dörfern Schelborn und Gerach auch den Hof Ibersheim mit allen ihren Ein- und Zugehörungen von Kurfürst Ludwig von der Pfalz und Friederich Pfalzgrafen um vierzehntausend Gulden verpfändet angehabt, dass auf diesen Pfandschilling zehntausend Gulden bezahlt und noch viertausend Gulden stehen bleiben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ibersheim: Quittung Steffen v. Venningen wegen Margrethen geb. v. Gerigingen seiner ehelichen Hausfrau, Johannes, Domherr zu Würzburg, Dietrich, Christoffel und Veit, alle Fa .... v. Burbach Gebrüder und Dittrich und Wolff, dazu Adam Ritter und Martin, Bede v. Schaumberg, alle vier Wilhelm v. Schaumberg verordnete Vormünder, nachdem Hans v. Sickingen Ritter ihr Schwager sein Schloss und Stadt Eberbach samt den Dörfern Schelborn und Gerach auch den Hof Ibersheim mit allen ihren Ein- und Zugehörungen von Kurfürst Ludwig von der Pfalz und Friederich Pfalzgrafen um vierzehntausend Gulden verpfändet angehabt, dass auf diesen Pfandschilling zehntausend Gulden bezahlt und noch viertausend Gulden stehen bleiben
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
Namensnennung 4.0 International