Kurfürst Philipp von der Pfalz unterrichtet die Schultheißen, Bürgermeister usw. zu Ober- und Niederingelheim, Großwinternheim (Winternheim) und Wackernheim mitsamt allen ihren Einwohnern und die ihnen "verwannten" Dörfern, Flecken und Gebieten und Personen [im Ingelheimer Grund], dass das Kloster Ingelheimerhausen einst begütert (hebig) gewesen sei, doch der jüngst verschiedene Prior oder Pater nachlässig gehandelt und liegende wie fahrende Güter in die Hände von Laien und Geistlichen veräußert habe. Derzeit schicke sich, wie der Pfalzgraf vernommen hat, ihr Oberer zu Köln (Colne) an, die ausstehenden Gelder (schuold) anzunehmen und zu entfremden. Kurfürst Philipp gebietet daher seinen "verwannten" und Untertanen unter der Androhung von Ungnade und schwerer Strafe, dass sie ausschließlich seinem Schultheißen Karl von Ingelheim die dem Kloster zustehenden Kaufgelder und dergleichen ausrichten, bis es sicher sei, dass sie dem Kloster nicht entfremdet würden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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