Werner von Hayn, Offizial und Domherr von Würzburg transsumiert die Urkunden der Päpste Honorius III. von 1221 Januar 18 (Quanto dilecti filii), Nicolaus V. von 1289 April 2 (Quanto dilecti filii) und Marin V. von 1418 Dezember 2 (Meruit devotionis).
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XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 11
Papsturkunden, Nr. 549
XX. HA, Perg.-Urkk. Pergamenturkunden
Pergamenturkunden >> 01 Papst- und Konzilsurkunden (Schieblade 1-18)
1418 Dezember 2
Enthält: Inserierte Urkunden:
(1) Papst Honorius III. befiehlt den Prälaten, die vom Deutschen Orden zur Anstellung an seinen Kirche vorgeschlagenen Geistlichen ohne Weigerung anzunehmen, und erklärt, dass dem Deutschen Orden während der Vakanz bei seinen Kirchen ihm deren Einkünfte zufallen, und verbietet, den Deutschen Orden mit Bann und Interdikt zu belegen (Quanto dilecti filii). 1221 Januar 18.
(2) Papst Nikolaus IV. erweitert die Urkunde Honorius III. von 1221 Januar 18 betreffend der Anstellung von Geistlichen durch den Deutschen Orden (Quanto dilecti filii). 1289 April 2 .
(3) Papst Martin V. ermahnt die Prälaten, in der die Prälaten ermahnt werden, dem Deutschen Orden keine Schwierigkeiten zu bereiten, wenn er Deutschordensbrüder bei vakanten Kirchen anstellen wolle (Meruit devotionis). 1418 Januar 2.
(1) Papst Honorius III. befiehlt den Prälaten, die vom Deutschen Orden zur Anstellung an seinen Kirche vorgeschlagenen Geistlichen ohne Weigerung anzunehmen, und erklärt, dass dem Deutschen Orden während der Vakanz bei seinen Kirchen ihm deren Einkünfte zufallen, und verbietet, den Deutschen Orden mit Bann und Interdikt zu belegen (Quanto dilecti filii). 1221 Januar 18.
(2) Papst Nikolaus IV. erweitert die Urkunde Honorius III. von 1221 Januar 18 betreffend der Anstellung von Geistlichen durch den Deutschen Orden (Quanto dilecti filii). 1289 April 2 .
(3) Papst Martin V. ermahnt die Prälaten, in der die Prälaten ermahnt werden, dem Deutschen Orden keine Schwierigkeiten zu bereiten, wenn er Deutschordensbrüder bei vakanten Kirchen anstellen wolle (Meruit devotionis). 1418 Januar 2.
Archivale
Die inserierte Urkunde (2) wiederholt die Urkunde des Papstes Honorius III. von 1221 Januar 18.
Tabulae Ordinis Theutonici, hrsg. von Ernst Strehlke, Berlin 1869, Nr. 327 (Insert 1), 664 (Insert 2), 705 (Insert 3). - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 4210 (Insert 1), 4455; I/3, S. 544 (Insert 2), 4519a (Insert 3).
Verweis: Die inserierte Urkunde (3) wiederholt den Rechtsinhalt der Urkunde des Papstes Alexander IV. von 1258 November 22.
Verweis: Die inserierte Urkunde (3) wiederholt den Rechtsinhalt der Urkunde des Papstes Alexander IV. von 1258 November 22.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:37 MESZ