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I. Klage (vor dem geistl. Hofgericht) des Zellers Franz Farwick im Ksp. Hiltrup, Eigenhöriger der Stadt Münster ./. den Freiherrn Franz Hermann Ludwig v. Kerckering zu Stapel als Besitzer des Hauses Getter. 1738-1742. Der Kläger nimmt das Recht der Schaftrift im Lütkenfelde bei der Hiltruper Heide in Anspruch. Der Beklagte bestreitet das Recht und hat ihm Schafe weggenommen. Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger im Besitz des Rechtes nicht zu stören und ihm das unter Vorbehalt gezahlte Lösegeld für die Schafe zurückzugeben, auch ihm allen Schaden zu ersetzen. II. Klage des Zellers Franz Henrich Farwick im Ksp. Hiltrup ./. v. Kerckering wie zu I. 1763-1779. Die Klage betrifft dasselbe Recht des Klägers, der Beklagte hat ihm wieder zweimal Schafe weggenommen. Es handelt sich jetzt auch darum, wie viele Schafe, und ob der Kläger auch ihm nicht gehörende Schafe eintreiben darf. Der Beklagte wird wiederum verurteilt; seine Revision wird 1785 zurückgewiesen.

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Stadtarchiv Münster
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