Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen die Ulmer Bürgerin Anna Maria geborene Treuttlin, Witwe des Bockwirts [Wirtschaft Zum Goldenen Bock, Bockgasse 25] Johann Ulrich Schopf, als Braut und der ledige Ulmer Bürger und Brauer Johann Heinrich Zink. Begleitet werden sie von dem Handelsmann und Vorgesetzten der Krämerzunft Daniel Kindervater und dem Vorgesetzten der Bierbrauerzunft Johann Martin Leipheimer als Pfleger der Braut und ihrer vier Kinder aus erster Ehe Maria Barbara, Johann Ulrich, Johann Martin und Anna sowie dem öffentlichen Notar und Gerichtsprokurator Tobias Michael Renz als Beistand des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 3. März 1796 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 807] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und daher unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts abgeschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Kinder der Braut aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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