Kurfürst Philipp von der Pfalz schlichtet einen Streit zwischen dem Ritter Martin von Helmstatt einer- sowie Hans von Gemmingen zu Guttenberg und Wendel von Remchingen andererseits. Der Pfalzgraf entscheidet nach Rat seiner Räte und Anhörung beider Seiten, dass weder Schrift noch Wort irgendjemand ehrverletzend gewesen wären. Bisheriger Unwillen ist abzustellen und der entsprechende Brief zu zerreißen, womit die ganze Sache geschlichtet ist.