Hans Hesel, seßhaft zu Bonlanden, wegen einer strafbaren Handlung zu Stuttgart gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., sich fortan wohl zu verhalten und auf Mahnung der Amtleute wieder zu stellen, gelobt, diese Artikel zu halten. Er stellt seinen Bruder Aberlin Rucklin mit 50 lb h als Bürgen, der seine Güter als Pfand setzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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