Philipp, Pfalzgraf und Kurfürst, und Pfalzgraf Otto erklären, daß sie erfahren haben, daß sich ihre Muhme Dorothea, Gräfin von Rieneck, Witwe von Leuchtenberg, mit dem Grafen Asmus von Wertheim "ehelich vermählt habe". Sie hätten zwar gemeint, sie hätte das ihren Kindern zu gut nicht tun sollen, hätten es aber als Vormünder und Schirmherrn Gott dem Allmächtigen zu Lob und Ehre zugelassen. Graf Asmus von Wertheim bringt der genannten Dorotheen nichts als sein Leibgeding in die Ehe, und das hat er noch von seiner Mutter zu erwarten, dagegen vermacht ihm Dorothea zu Widerlage und Morgengabe Schloß, Stadt und Amt Lauda (Luden) im Wert von 10000 fl. Dorothea soll nun ihrem Sohn, Landgraf Johann, Schloß und Stadt Grünsfeld übergeben und ihm die "armen Leute" huldigen lassen, doch soll sie auf Lebenszeit da ihren Sitz und den Genuß davon haben. Stirbt Dorothea unter Hinterlassung von Kindern aus dieser Ehe, so soll Landgraf Johann von der Erbschaft Schloß und Stadt Grünsfeld vorbehalten sein, das übrige soll er mit den andern Kindern zu gleichen Teilen erben. Stirbt Dorothea ohne aus dieser Ehe Kinder zu hinterlassen, so soll Graf Asmus den Genuß der 10000 fl. haben, aber nicht mehr, nach seinem Tode soll alles an Landgraf Johann fallen und an dessen Erben. Löst der Landgraf das Pfand für die 10000 fl. aus, so soll Graf Asmus die 10000 fl. anlegen an Gütern, die nach seinem Tode an den Landgrafen fallen. Dorothea soll auch ihre Tochter, Johanns Schwester, welche gegen Beheim vermählt ist, mit Kleinodien und Kleidern versehen, auch ihre jüngste Tochter soll sie standesgemäß aussteuern und verheiraten ohne Schaden für den Landgrafen Johann und seine Erben. Diese Tochter soll verzichten auf väterliches und mütterliches Erbe. Das von Vater und Mutter der Gräfin vererbte Silbergeschirr soll ihr ganz zustehen, auch soll es ihr unbenommen sein, von den Renten des Schloßes Luden 500 fl. für ein Seelgeräte anzulegen. Asmus und Dorothea sollen auch von Grünsfeld nichts versetzen oder veräußern noch verändern. Von ihren Einkünften soll Dorothea dem jungen Landgrafen Johann jährlich 150 fl. rheinisch zu seinem Auskommen geben und zwar um Wykenacht. Stirbt Dorothea vor Asmus, so sollen 2/3 ihrer fahrenden Habe an Johans, 1/3 an Asmus fallen. Was Dorothea sonst an der Landgrafschaft Leuchtenberg verschrieben ist, soll sie Johann überlassen. Hierüber sind 2 gleichlautende Briefe ausgestellt worden.
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