Melchior Jäger von Gärtringen zu Höpfigheim, Ebersberg und Jägersburg, fürstlich württembergischer geheimer Rat, Johann Christoph von Engelshofen, fürstlich württembergischer Rat und Kanzler, Johann Joachim von Rothau auf Cromenau, fürstlich württembergischer Forstmeister zu Urach, urkunden: Nachdem Äbtissin und Chorjungfrauen der freien adligen Stiftung Oberstenfeld ihrer und ihrer Verwandten Bitte, ihre Schwester und Schwägerin (Geschwey) Christina Maria aufzunehmen entsprochen haben, soll sie zunächst 3 lb h in die Stiftung erlegen und dem Konvent bezahlen. Desgleichen soll sie eine vollständige Bettstatt einbringen, die der Stiftung verbleiben soll, wenn sie lebendig oder tot austritt. Ferner soll sie sechs Jahre lang vom Stift nicht mehr als Essen und Trinken erhalten. Sie soll auch der Äbtissin versprechen, ihr Gehorsam zu leisten ohne Widerrede und die Ordnung einhalten, auch ohne Bewilligung der Äbtissin nicht aus dem Stift gehen, reiten oder fahren und nach Ende der sechs Jahre selbst und durch ihre Verwandten um eine ganze Pfründe bitten, doch soll es im Willen von Äbtissin und Konvent stehen, sie in den Konvent aufzunehmen. Wenn sie eine ganze Pfründe erhalten hat, soll sie wie andere Konventjungfrauen an allen Renten, Gülten, Zinsen, Zehnten und anderem Anteil haben. Wenn sie sich verheiratet oder sonst nicht mehr im Stift bleiben wollte, soll sie von dem Tag an nichts mehr erhalten. Wenn sie lebendig oder tot aus dem Stift geht, sollen sie oder ihre Erben 20 fl bei der Stifung lassen, wie es gebräuchlich ist. Melchior Jäger von Gärtringen, Johann Christoph von Engelshofen, Johann Joachim von Rothau versprechen, wenn sie dazu aufgefordert werden, dem Stift in allen seinen Angelegenheiten behilflich zu sein, wobei ihre Lehen und die Herren, denen sie deswegen verpflichtet sind, ausgenommen sein sollen. Äbtissin und Konvent haben ihnen und ihrer Schwester und Schwägerin zugestanden, wie es Herkommen der Stiftung ist, daß sie sie verheiraten, zu sich nehmen oder anderweitig versorgen können, doch daß sie nichts aus dem Stift nehmen soll, denn was sie erspart oder darin erworben hat. Doch soll sie die genannten 20 fl im Stift lassen. Melchior Jäger von Gärtringen, Johann Christoph von Engelshofen, Johann Joachim von Rothau und Christina Maria versprechen, diese Bestimmungen einzuhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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