Caspar [Linke], Bischof von Pomesanien, lässt bei Inserierung der Bevollmächtigung des Konzils von Basel zur Erstellung von Transsumpten von 1435 Juni 20 auf Bitte von Andreas, Deutschordenspriester und Chorherr von Marienburg, von den öffentlichen Notaren Stefan Mathie von Neidenburg und Andreas Berger die Urkunde des Papstes Martin V. von 1418 Mai 7 (Dilectis filiis), in der die Privilegien und Immunitäten des Deutschen Ordens bestätigt werden, transsumieren.

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